Der bestehende »Aikido-Dachverband in Baden Württemberg«!


Karl Köppel. .

Der bestehende »Aikido-Dachverband in Baden Württemberg«!
- Aikido-Verband Baden-Württemberg e.V. (AVBW) -
Mitglied in den Landessportverbänden

Der AVBW ist mitgliederstärkster Aikido-Landesverband des im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) vertretenen Aikido-Bundesverbandes (Deutscher Aikido-Bund e.V., DAB).

Er ist bereits seit 1977 Mitglied in den baden-württembergischen Landessportbünden und dem Landessportverband Baden-Württemberg e.V. (LSV) und vertritt dort (wie jeder andere Fachverband) seine Disziplin: die Budosportart Aikido.

Welche Vorteile hat nun diese Mitgliedschaft für die im AVBW organisierten Mitglieder?

Neben der Nutzung von Räumlichkeiten an den Sportschulen und den erfahrenen Referenten auf verschiedenen Gebieten besteht eine bundesweit einheitlich geregelte ÜL-Ausbildungsordnung.

Die Organisation und Durchführung dieser staatlich anerkannten Ausbildung zum Übungsleiter-/Trainer C-Aikido übernimmt der AVBW in den Landessportverbänden Baden-Württembergs zusammen mit dem Bundesverband aufgrund der Genehmigung durch den DSB/DOSB schon seit vielen Jahren. Seit 2006 wird auch die Ausbildung zum Trainer B-Aikido angeboten. Eine erste Ausbildungsmassnahme mit Abschlußprüfung fand bereits statt.

Verbunden mit dieser Ausbildung ist bei Ausübung einer Übungsleiter-/Trainertätigkeit die Möglichkeit, Zuschussmittel über den Landessportverband zu erhalten, soweit die Mitgliedschaft in einem gemeinnützigen Verein besteht, der wiederum Mitglied im AVBW ist.

Darüber hinaus stehen dem betreuenden Fachverband gegen Nachweis von entsprechenden Maßnahmen zusätzliche Mittel zur Verfügung.

Aufgrund verschiedener Gegebenheiten bzw. Anhängerschaften an einzelne Meister war das Interesse anderer Aikido-Gruppen am organisierten Sport innerhalb des DOSB(LSV Baden-Württemberg/WLSB und BSB Nord bzw. Freiburg) bisher nur gering bzw. nicht vorhanden.

Wie im letzten Aikido-Journal durch den FABW-Vorsitzenden H.Raatschen dargestellt, möchte der FABW nun die bestehenden Regelungen in den LSBs, die auch auf Bundesebene Gültigkeit haben, außer Kraft setzen, obwohl der AVBW gerade auf massives Drängen und Wunsch des FABW in seiner Satzung entsprechende Voraussetzungen einer "Dachorganisation" geschaffen hat, damit Aikido-Gruppen mit anderer Ausrichtung Mitglied werden und Leistungen der Sportorganisationen abrufen können.

Trotz mehrfacher Gespräche mit dem FABW wurden dem AVBW keinerlei Vorschläge aufgezeigt, sondern die AVBW-Kooperationsansätze würden grundsätzlich als nicht annehmbar abgelehnt. Nach mehrjähriger ergebnisloser Diskussion ergriff der AVBW daher die Initiative und schuf mit einer Satzungsänderung die Voraussetzungen für eine weitere Integrations- und Kooperationsmöglichkeit. Dies begrüßte auch der WLSB.
Bei entsprechender Teilnahme durch Aikido-Gruppen ist dies die Startmöglichkeit für die künftige und ausbaufähige Zusammenarbeit.

Die seit April 2005 gültige AVBW-Satzung ist im Internet auf den AVBW-Seiten unter www.aikido-avbw.de veröffentlicht und allgemein zugänglich. Der AVBW hat in seiner letzten Sitzung auch entsprechende Zuschussmittel im Haushaltsplan vorgesehen.

Einige Aikido-Gruppen nutzen in der Zwischenzeit diese Möglichkeit bereits. Insofern ist es schade, dass der FABW hier nicht im Sinne einer positiven Zusammenarbeit mitwirkt.

Der Hinweis im Aikido Journal auf die Lösung in Bayern ist leider auch nicht schlüssig, da der dem Deutschen Aikido-Bund e.V. angehörige Aikido-Verband Bayern e.V.(AVBY) nicht im dortigen Landessportverband Mitglied ist, hingegen der Fachverband für Aikido Bayern (FABY).

Bleibt zum Schluss die Frage, welchen Stellenwert die jahrelange Aufbauarbeit des AVBW und gute Zusammenarbeit mit den Landessportverbänden hat und ob dies nicht auch ein Vertrauensbeweis gegenüber den Mitgliedern darstellt, den es weiter auszubauen gilt.


Karl Köppel, 1.Vorsitzender des AVBW bat uns um Veröffentlichung dieser Zeilen. Wir kamen seinem Wunsch gerne nach.

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